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Urlaubsregion Breisach am Rhein
 
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KONUS-GÄSTEKARTE & KURTAXE

Kurtaxe/KONUS

Mit der Anmeldung bei Ihrem Gastgeber erhalten Sie die KONUS-Gästekarte (Ausnahme: Jugendherberge Breisach und die Ferienwohnung des Sozialwerkes BVBW Breisach). Sie ist als Leistung in der Kurtaxe von 2 Euro pro Person und Übernachtung enthalten. Damit können Sie Busse und Bahnen im gesamten Schwarzwald gratis nutzen und erhalten weitere Vergünstigungen in der gesamten Region.
Die Karte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse sowie in den Straßenbahnen und Bussen der Städte Freiburg und Karlsruhe. Fahrpläne und weitere Infos erhalten Sie bei der Breisach-Touristik und unter www.konus-schwarzwald.info.
Die KONUS-Karte gilt nicht für die Fahrt per Bus nach Colmar.

 

Infos zur Kurtaxe in Breisach am Rhein

Wer erhebt die Kurtaxe und warum wird Kurtaxe erhoben ?
Die Stadt Breisach am Rhein erhebt zur Deckung ihrer Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen sowie für die eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (KONUS-Gästekarte) eine Kurtaxe.

Wer ist kurtaxepflichtig ?
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Stadt Breisach am Rhein aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Leistungen im Sinne von § 1 der Kurtaxesatzung geboten ist.

Wie hoch ist die Kurtaxe in Breisach am Rhein ?
Die Kurtaxe beträgt 2,00 € pro Person und Übernachtung.

Kinder:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind frei
Für Kinder von 6 bis einschließlich 15 Jahren gilt der ermäßigte Kurtaxesatz von 1,00 € pro Kind und Übernachtung.

Die Kurtaxe wird für alle Tage des Aufenthaltes erhoben, wobei der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet werden.

Wer kann sich von der Zahlung der Kurtaxe in Breisach am Rhein befreien lassen ?

  • Ortsfremde Personen, die in der Stadt Breisach am Rhein arbeiten, für den Zeitraum ihrer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Breisach am Rhein. Die berufliche Tätigkeit ist durch ergänzende Angaben auf dem Meldeschein zu Art, Ort und Dauer der beruflichen Tätigkeit glaubhaft zu machen.
  • Ortsfremde Personen die in der Stadt Breisach in Ausbildung stehen oder eine Schule besuchen, werden für den Zeitraum ihrer beruflichen Ausbildung oder Schulzeit von der Kurtaxe befreit. Die Ausbildung oder der Schulbesuch in Breisach sind nachzuweisen.
  • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 v. H. werden von der Kurtaxe befreit. Dies gilt ebenfalls für eine Begleitperson, sofern das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
  • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 v.H. erhalten eine Ermäßigung von 50 v.H. auf die Kurtaxe.

Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung von der Kurtaxe sind von demjenigen nachzuweisen, der die Befreiung in Anspruch nehmen will.

Ausführliche Infos zur Kurtaxe siehe Satzung zur Erhebung der Kurtaxe in Breisach am Rhein.

 

Welche Betriebe beteiligen sich?

In Breisach alle bei der Breisach-Touristik registrierten Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter. Ausgenommen sind die Jugendherberge und die Ferienwohnung des Sozialwerkes BVBW.

 
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